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von Bine am 02.11.2005, 23:00
Zum Gast unten:<br>Die Ausbildereignungsprüfung nimmt die IHK ab, wobei mit dem Abschluß Rechtsfachwirt der schriftliche Teil schon abgegolten ist, brauchste dann nur noch mündlich. In einer Kanzlei kann man damit aber trotzdem nicht als Ausbilder auftreten, weil das nur RAs dürfen. In allen anderen Jobs dann aber, also wenn man damit dann in einem Büro arbeitet (mahnabteilung oder sowas)