Es wird die Vereinsregisteranmeldung entworfen und anschließend beglaubigt. Und zwar wird die Neufassung der Satzung angemeldet.
Was muss ich denn dem Gericht mitschicken:
Die Einladung zur Mitgliederversammlung im Original?
Das Protokoll der Mitgliederversammlung im Original und eine Abschrift?
Die Anwesenheitsliste im Original?
Die neugefasste Satzung im Original und eine Abschrift?
Danke im Voraus!