Wir sind für einen Erbscheinsantrag aufgefordert worden, ein Scheidungsurteil nachzureichen. Der Mandant hat im Nachlass keins gefunden und versucht, eine neue Ausfertigung beim Gericht zu bekommen.
Da die Scheidung allerdings schon länger als 50 Jahre her ist, wurde ihm dort mitgeteilt, dass die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist und keine Unterlagen mehr vorhanden sind.
Und nun? Was können wir ggf. alternativ einreichen, um den Personenstand der Verstorbenen nachzuweisen?