Hallo :)
ich muss eine Löschungsbewilligung zu einem Widerspruch nach § 899 BGB abrechnen. Welchen Wert muss ich nehmen? den Wert der Grundschuld zu der der Widerspruch eingetragen ist? oder nur 5000 € oder 0 €??
Danke schon mal für Eure Hilfe :)
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