ich bräuchte mal einen Tipp von Euch. Wir haben gemäß Auftrag den Schuldner aufgefordert, eine Rechnung zu begleichen. Brief kam zurück. Einwohnermeldeamtsanfrage. Neue Anschrift; Schreiben nochmals raus.
Jetzt meldet sich der Schuldner mit der Info, die Rechnung ging an seine Adresse, wo er schon seit 10 Jahren nicht mehr gewohnt hat. Schuldner privatversichert, somit wurde die aktuelle Anschrift nicht mit der
Krankenkassenkarte übertragen. Schuldner scheint auch seid Jahren nicht mehr beim Doc gewesen zu sein.
Ist dieser nicht verpflichtet, seine neue Anschrift mitzuteilen? Oder muss der Mandant darauf achten, eine aktuelle Rechnungsanschrift zu haben? Wer übernimmt jetzt die Kosten.
Besten Dank und Gruß
Sigi
