Guten Morgen !
bitte, wie handhabt ihr es, wenn ihr - aufgrund Eiligkeit - ein vorläufiges Zahlungsverbot rausgebt und gleichzeitig den Antrag auf Erlass eines Pfübs?
Ich habe z.B. auf dem Anschreiben an das PfüB-_Gericht handschriftlich vermerkt, dass mit gleicher Post ein vorläufiges Zahlungsverbot an den Drittschuldner ausgebracht wurde.
Hat wohl nicht gereicht.
Ich habe bisher weder Zustellung Vorläufiges noch die des Pfübs vorliegen (beides stammt vom 04.02. !!!!), weiß aber Vom Drittschuldner schon, wann PfüB zugestellt wurde - daraus lässt sich schließen, dass ich mir die Kosten für das Vorläufige hätte sparen können !
Ich kann doch nicht auf Gut Glück alle drei Wochen ein Vorläufiges raushauen, damit dieses auch innerhalb der Monatsfrist zugestellt wird, in der Hoffnung, dass irgendwann der PfüB mal erlassen und zugestellt wird.
Hat mein Vermerk auf dem Antrag PfüB nicht ausgereicht? Wie läuft das bei euch?
By the way:
Bei einem anderen Gericht habe ich auch nach 2 Monaten mal angerufen, wo denn mein PfüB bleibt. Antwort:
Die PfüBs liegen auf Halde. Dort wären zwei Teilzeitkräfte und die hätten Kinder (!!!!).
Deutschland schafft sich tatsächlich selbst ab. Ob der Stillstand der Rechtspflege von unserer Familienministerin mit beabsichtigt war??
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