Na mal sehen,
ich hätte noch folgendes Problemchen: Mein Schuldner ist BErufskraftfahrer und dementsprechend viel unterwegs, so dass der GV ihn nicht "greifen" konnte, um ihn z. B. zur ABgabe der VA vorzuladen. Dann habe ich durch einen Anruf in der von mir recherchierten Spedition zur Antwort bekommen, dass der Schuldner in der Woche viel (für die Firma) unterwegs sei, aber am WE sei er dann zu Hause. Er würde auch nur innerhalb von Deutschland fahren und nicht im Ausland.
Dann habe ich den Haftbefehl erstmal zur Seite gelegt und stattdessen direkt eine Pfüb losgeschickt.
Jetzt lese ich in der Drittschuldnererklärung des Gerichtsvollziehers: Forderung wird nicht anerkannt, Schuldner ist nicht hier beschäftigt.
Was kann das jetzt bedeuten? Ich bin mir sicher, die richtige Firmenanschrift genommen zu haben, was kann ich noch unternehmen?? Sollte ich nochmal bei der Firma nachhaken?
Gibt es freiberufliche BErufskraftfahrer??
Vielleicht kann mir ein netter Engel einen Ratschlag erteilen?!

Fröhliche Weihnachten...