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von Anisse am 23.03.2012, 11:53
Haben Mandanten in Strafsache vertreten, günstiges Urteil erzielt und auf Rechtsmittel verzichtet. Jetzt, 8 Tage nach Verkündung, will Mandant wissen, ob Berufung seitens StA eingelegt worden ist. Hab bei Geschäftsstelle des Amtsgerichts angerufen, die wissen das nicht - Akte ist aber zur StA, soll bei StA anrufen, dort keiner (mehr) erreichbar. Wenn Akte zu StA heißt das dann, Berufung ist eingelegt worden?? Amtsgericht muss das doch jetzt wissen, weil hier doch die Berufung einzulegen ist?