wir haben einen Mandanten, der zu uns kam, weil er 23 Punkte in Flensburg hat. Wir haben mit dem zuständigen Straßenverkehrsamt telefoniert und den Mandanten darüber in formiert. Weiter wird in der Akte nichts passieren.
Meine Frage ist jetzt, was ich da genau abrechnen kann?!?

5100 Grundgebühr in OWI-Sachen oder Pauschalabrechnung?
Lieben Gruß
